C01_02 Fehlbehandlung und Planungsfehler OBERKIEFER (Corona-Phase 2020)
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Diese Sachverhaltsdarstellung belegt eine Kette von Fehlentscheidungen im Zeitraum Februar bis März 2020, die im Januar 2026 zum Totalverlust des Zahnes 13 führten. Zu Beginn am 05.02.2020 wurde lediglich ein Panorama-Röntgen erstellt; Einzel-Röntgenaufnahmen für die statisch tragenden Zähne 13 und 23 unterblieben (diagnostische Lücke). Trotz einer dokumentierten akuten Zahnfleischentzündung (Kürzel 'Sto' für Stomatitis) wurde am 17.03.2020 der finale Abdruck genommen. Infolge des beginnenden Corona-Lockdowns wurde die massive VMK-Brücke am 17.03.2020 unter extremem Zeitdruck fest zementiert (Fujicem), zeitgleich mit einer abgerechneten Extraktion (Lo Ex Leukase). Es wurde somit in ein frisches Wundgebiet hinein zementiert. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Grobe diagnostische Lücke durch fehlende Einzelröntgenaufnahmen, Arbeiten auf akut entzündetem Gewebe und überhasteter Abschluss der Behandlung ohne notwendige Nachsorgephase. RECHTSHINWEIS: Verstoß gegen den fachärztlichen Sorgfaltsmaßstab (§ 1299 ABGB) und Verletzung der Aufklärungspflicht über die Risiken einer Sofort-Zementierung im Lockdown. BEWEIS: Honorarnote vom 19.03.2020 (4.269,00 €), handschriftliche Notizen ('Sto'), Extraktion Zahn 13 im Januar 2026.