A-2.81 Unterlassene Aufklärung über die Gefahr von Kiefergelenksarthrose
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Dem Patienten wurde nicht mitgeteilt, dass eine lang anhaltende Fehlbisslage (wie sie durch die fehlerhafte Prothese induziert wurde) zu irreversiblen Schäden an den Knorpelflächen des Kiefergelenks (Arthrose) führen kann. Diese Langzeitfolge wurde erst durch einen externen Spezialisten diagnostiziert. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung der Aufklärungspflicht über die Schwere drohender Dauerschäden. RECHTSHINWEIS: Haftung für die notwendige Schienentherapie und alle zukünftigen Behandlungskosten der Arthrose.