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A-2.78 Unzureichende Dokumentation der Anprobe-Ergebnisse

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Kritische Anmerkungen des Patienten während der Wachs- und Metallanproben wurden nicht dokumentiert. Stattdessen wurde vermerkt, dass der Patient „zufrieden“ sei, was im krassen Widerspruch zu den tatsächlichen Beanstandungen stand. DER JURISTISCHE FEHLER: Vorsätzliche Falschdokumentation oder grob fahrlässige Auslassung von Patientenbeschwerden. RECHTSHINWEIS: Beweislastumkehr zulasten des Behandlers aufgrund von Aktenmanipulation oder Unvollständigkeit.