A-2.78 Unzureichende Dokumentation der Anprobe-Ergebnisse
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Kritische Anmerkungen des Patienten während der Wachs- und Metallanproben wurden nicht dokumentiert. Stattdessen wurde vermerkt, dass der Patient „zufrieden“ sei, was im krassen Widerspruch zu den tatsächlichen Beanstandungen stand. DER JURISTISCHE FEHLER: Vorsätzliche Falschdokumentation oder grob fahrlässige Auslassung von Patientenbeschwerden. RECHTSHINWEIS: Beweislastumkehr zulasten des Behandlers aufgrund von Aktenmanipulation oder Unvollständigkeit.