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A-2.75 Verwendung von ungeeigneten Abdruckmaterialien bei tiefen Taschen

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Trotz tiefer parodontaler Taschen wurde ein sehr dünnflüssiges Abdruckmaterial verwendet, das in die Taschen einfloss und dort teilweise abriss. Die verbliebenen Materialreste führten zu einer akuten, schmerzhaften Parodontalabszess-Bildung. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Fehlwahl des Abdruckmaterials unter Missachtung der klinischen Situation. RECHTSHINWEIS: Haftung für die akute Entzündung und notwendige chirurgische Sanierung.