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A-2.74 Unterlassene Aufklärung über die Folgen von Medikamenteneinnahme auf den Halt

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Dem Patienten wurde nicht mitgeteilt, dass bestimmte Medikamente, die den Speichelfluss reduzieren (Mundtrockenheit), den Halt einer Prothese massiv verschlechtern können. Eine entsprechende Anamnese und Beratung dazu fand nicht statt. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung der ärztlichen Beratungspflicht unter Berücksichtigung der Gesamtanamnese. RECHTSHINWEIS: Haftung für die funktionelle Unbrauchbarkeit des Zahnersatzes bei bekannter Mundtrockenheit.