A-2.68 Verwendung von unzureichend verblendeten Metallanteilen
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Große Anteile des Metallgerüstes wurden im sichtbaren Bereich nicht mit Keramik oder Kunststoff verblendet. Dies führte zu einer grauen Durchschimmerung und einem unästhetischen Erscheinungsbild des Zahnersatzes. DER TECHNISCHE FEHLER: Unvollständige ästhetische Ausführung der prothetischen Arbeit. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf Nachbesserung der Verblendung zur Erzielung eines akzeptablen optischen Ergebnisses.