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A-2.66 Unterlassene Dokumentation der Bissregistrierungsmethode

DETAILLIERTER SACHVERHALT: In den Behandlungsunterlagen findet sich kein Hinweis darauf, mit welcher Methode die Kieferrelation (Bisslage) bestimmt wurde. Da die Prothese funktionell nicht passt, wäre diese Information zur Fehlersuche essenziell, ist aber aufgrund der Dokumentationslücke nicht nachvollziehbar. DER JURISTISCHE FEHLER: Mangelhafte Dokumentation klinischer Arbeitsschritte. RECHTSHINWEIS: Beweislastumkehr zulasten des Behandlers bei funktionellen Mängeln.