A-2.64 Unzureichende Stabilität der Prothesenbasis gegen Bruch
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die Kunststoffbasis der Prothese wurde an den Belastungszonen zu dünn gestaltet und nicht durch ein Metallgitter verstärkt. Dies führte bereits nach kurzer Zeit zu Spannungsrissen und schließlich zum vollständigen Bruch der Prothese während der Nahrungsaufnahme. DER TECHNISCHE FEHLER: Material- und Konstruktionsfehler durch unzureichende statische Absicherung der Basis. RECHTSHINWEIS: Gewährleistungsanspruch aufgrund mangelhafter Festigkeit der Konstruktion.