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A-2.60 Unzureichende Verklebung der Geschiebe-Bauteile

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die im Mund verbleibenden Geschiebeteile wurden mit einem ungeeigneten oder fehlerhaft angemischten Kleber befestigt. Dies führte dazu, dass sich die Teile bereits nach kurzer Zeit während der Mahlzeiten lösten, was eine erhebliche Erstickungsgefahr darstellte. DER TECHNISCHE FEHLER: Verarbeitungsfehler bei der Befestigungstechnik. RECHTSHINWEIS: Haftung für Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit durch technisches Versagen.