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A-2.56 Unzureichende Berücksichtigung der individuellen Kiefersituation (Atrophie)

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die fortgeschrittene Knochenresorption (Atrophie) des Kieferkamms wurde bei der Gestaltung der Prothesenbasis nicht ausreichend berücksichtigt. Die Prothese bot daher keine ausreichende Saugwirkung und rutschte bei Sprechbewegungen ständig hin und her. DER TECHNISCHE FEHLER: Konstruktionsfehler durch mangelhafte Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten. RECHTSHINWEIS: Haftung für die funktionelle Unbrauchbarkeit des Zahnersatzes.