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A-2.50 Fehlerhafte Gestaltung der buccalen Korridore (Lächeln)

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Bei der Aufstellung der Seitenzähne wurde der sogenannte buccale Korridor (der dunkle Raum zwischen Zähnen und Mundwinkel) nicht berücksichtigt. Das Lächeln wirkte dadurch unnatürlich breit und „vollgestopft“, was die gesamte Gesichtsästhetik negativ beeinflusste. DER TECHNISCHE FEHLER: Missachtung der ästhetischen Richtlinien für die dentofaziale Harmonie. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf ästhetische Korrektur wegen mangelhafter Rehabilitation der natürlichen Optik.