A-2.41 Unterlassene Aufklärung über die Unmöglichkeit der MRT-Diagnostik
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Dem Patienten wurde verschwiegen, dass die verwendeten Metalllegierungen massive Artefakte in zukünftigen MRT-Aufnahmen des Kopfes verursachen würden. Für den Patienten, der auf regelmäßige neurologische Bildgebung angewiesen ist, stellt dies eine erhebliche diagnostische Einschränkung dar. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung der Aufklärungspflicht über die Auswirkungen des Zahnersatzes auf andere medizinische Diagnoseverfahren. RECHTSHINWEIS: Haftung für notwendige Materialumstellungen bei medizinischer Notwendigkeit einer MRT.