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A-2.36 Unzureichende Fixierung der Matrizen im Prothesenkörper

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die Halteelemente (Matrizen) der Schiebetechnik wurden im Prothesenkunststoff unzureichend verankert. Bereits nach wenigen Wochen lösten sich diese Bauteile, wodurch die gesamte Prothese ihren Halt verlor und für den Patienten unbrauchbar wurde. DER TECHNISCHE FEHLER: Mangelhafte handwerkliche Ausführung der Kunststoffbasis und Verankerungstechnik. RECHTSHINWEIS: Gewährleistungsanspruch aufgrund technischer Instabilität der Konstruktion.