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A-2.21 Ignorieren von Warnhinweisen auf Metallunverträglichkeit

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Der Patient wies bereits im Vorfeld auf mögliche Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Dentallegierungen hin. Dennoch wurde auf eine allergologische Abklärung verzichtet und eine Standardlegierung verwendet, die in der Folge zu massiven Schleimhautirritationen und Geschmacksstörungen führte. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Unterlassung notwendiger Anamnese-Checks und allergologischer Diagnostik. RECHTSHINWEIS: Haftung für Körperverletzung durch Missachtung bekannter Risikofaktoren.