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A-2.18 Unzureichende zahnärztliche Nachsorge nach Eingliederung

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Nach der definitiven Eingliederung des aufwendigen Zahnersatzes wurde kein engmaschiges Kontrollintervall festgelegt. Beschwerden des Patienten über Druckstellen und Spannungsgefühle wurden als „normale Eingewöhnungsphase“ abgetan, anstatt die Okklusion und Passung erneut zu prüfen. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Vernachlässigung der postoperativen Sorgfaltspflicht. RECHTSHINWEIS: Haftung für Schmerzfolgen und Spätkomplikationen durch mangelhafte Nachsorge.