A-2.09 Fehlende Parodontal-Vorbehandlung trotz bekannter Entzündung
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Trotz klinisch manifester Anzeichen einer Parodontitis und chronischer Entzündung im Bereich der geplanten Pfeilerzähne wurde keine systematische Parodontaltherapie durchgeführt. Der aufwendige Zahnersatz wurde auf entzündlich verändertem Gewebe eingegliedert, was den raschen Knochenabbau und den Verlust der Pfeilerzähne forcierte. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Behandlungsfehler durch Unterlassung notwendiger Vorbehandlungsschritte. RECHTSHINWEIS: Grobe Fahrlässigkeit durch Missachtung elementarer zahnmedizinischer Heilungsregeln.