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A-2.07 Mangelhafte statische Planung der prothetischen Konstruktion

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die statische Planung der prothetischen Versorgung erfolgte ohne Berücksichtigung der individuellen Hebelkräfte und der biologischen Wertigkeit der Restbezahnung. Die Belastung wurde einseitig auf Pfeiler konzentriert, die bereits parodontal geschwächt waren. Dies führte zu einer vorzeitigen Materialermüdung und zum Verlust der Pfeilerstabilität. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Fehlplanung der Belastungsachsen und Ignorieren biomechanischer Grundregeln. RECHTSHINWEIS: Haftung wegen Verletzung des zahnärztlichen Standards.