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A-2.05 Akute Gesundheitsgefährdung durch Ingestion von Materialteilen

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Aufgrund mangelhafter mechanischer Fixierung verschluckte der Patient eine metallische Prothesenschraube (Ingestion). DER TECHNISCHE FEHLER: Inverkehrbringen einer fehlerhaften medizinischen Konstruktion. RECHTSHINWEIS: Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Anspruch auf erhöhtes Schmerzengeld.